Kennzeichen / Nummernschilder Kaufen: Traktorkennzeichen

Amtliches Traktorkennzeichen, grünes Kennzeichen

Für Traktoren kommen nach Verwendungszweck und Einsatzzeit unterschiedliche Vorschriften zur Anwendung:

Grünes Kennzeichen

Es ist der gewerblichen Nutzung in der Land- und Forstwirtschaft vorbehalten. Ein privater Gebrauch des Traktors wie Ausfahren und Teilnahme an Traktorentreffen sind untersagt. Für eine solche Nutzung existiert kein Versicherungsschutz. Zur Erlangung eines grünen Nummernschildes muss der Nachweis des Gewerbes und der Steuerfreistellung (Antrag beim Finanzamt) erbracht werden. Die Zulassung ist unter diesen Bedingungen steuerfrei. Mit einem gleichlautenden Kennzeichen kann außerdem ein Anhänger zulassungsfrei gezogen werden. So gekennzeichnete Traktoren und Anhänger dürfen öffentliche Verkehrswege benutzen, wenn der gewerbliche Nutzungszweck belegbar ist. Der Halter muss nicht Besitzer des Fahrzeuges sein. Von der zuständigen Berufsgenossenschaft wird für den Schlepper ein Überrollbügel gefordert.

Kennzeichen schwarz beschriftet

Hierbei handelt es sich um die normale Kraftfahrzeugzulassung, die steuer- und versicherungspflichtig ist und keinen besonderen Einschränkungen unterliegt. Jeder Anhänger muss gesondert zugelassen und versichert sein. Es gelten die allgemeinen Bestimmungen für die Hauptuntersuchung von Fahrzeugen/Kraftfahrzeugen (im Sprachgebrauch TÜV). Eine Kombination mit dem grünen Kennzeichen ist nur in einer Konstellation erlaubt: Schlepper grünes, Hänger schwarzes Kennzeichen.

Zulassung als Oldtimer

Dieses auch als H-Nummernschild benannte Kennzeichen kann nur für Traktoren erworben werden, die nach den allgemeinen Zulassungsvorschriften für Oldtimer mindestens 30 Jahre alt sind. Des Weiteren müssen sie in den Hauptbaugruppen einen ursprünglichen Serienzustand aufweisen, dürfen keine technischen Mängel und sichtbaren Beschädigungen besitzen. Es wird eine jährliche Pauschalsteuer wie für allen Oldtimern von EURO 195,73 erhoben. Alle weiteren Vorschriften entsprechen denen des schwarz beschriftetem Kennzeichens.

Wechselkennzeichen für Oldtimer

Es können bis zu zehn Kraftfahrzeuge, die älter als 25 Jahre sein müssen, hauptuntersuchungsfrei zugelassen werden. Für die Verkehrssicherheit ist der Fahrer zuständig. Es darf zeitgleich nur ein Fahrzeug mit diesem Kennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum bewegen werden. Alle Fahrzeuge, die mit diesem Kennzeichen gefahren werden sollen, müssen der Zulassungsstelle benannt werden. Die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses vom Antragsteller ist Pflicht. Steuern und Versicherungsbeiträge sind höher als bei der Einzelzulassung. Es rechnet sich nur, wenn mehrere Oldtimer gefahren werden.

Saisonzulassung

Wer seinen Traktor nicht das ganze Jahr nutzt, kann ihn für eine festzulegende Zeit zulassen. Diese wird auf dem Nummernschild eingeprägt. Der Nutzungszeitraum liegt zwischen zwei und elf Monaten. Er kann unbefristet beantragt werden. Kraftfahrzeugsteuer und -versicherung werden zeitanteilig berechnet. Der Traktor steht nur für die zugelassene Zeit zur Verfügung. Ansonsten gilt er als abgemeldet.