Kennzeichen / Nummernschilder Kaufen:
Amtliches Traktorkennzeichen, grünes Kennzeichen
Steuerbefreite Kennzeichen
Es gibt bestimmte Fahrzeuge, die von der Kfz-Steuerpflicht befreit
sind, wobei der Gesetzgeber hier zwischen zwei Varianten unterscheidet.
Zunächst sind dies solche Fahrzeuge, welche aufgrund der Fahrzeugart
zulassungsfrei sind und somit von der Kraftfahrzeugsteuerpflicht befreit
sind. Obwohl steuerbefreit, müssen solche Fahrzeuge ein sogenanntes
grünes Kennzeichen führen, dieses wird von der der jeweils örtlich
zuständigen Zulassungsbehörde zugeteilt. Unter diese Art von
steuerbefreiten Kennzeichen fallen beispielsweise Anhänger für Tiere bei
Hunde- oder Pferdetransportern, wenn sportliche Zwecke nachgewiesen
werden. Aber auch Anhänger für bestimmte Sportgeräte wie Segelflugzeuge
oder Boote sowie Anhänger für Arbeitsmaschinen, beispielsweise
Asphaltkocher oder Kompressor, fallen unter diese Bestimmungen.
Sogenannte Leichtkrafträder erhalten ebenfalls ein steuerbefreites
Kennzeichen, welches im Unterschied zu den anderen genannten schwarz
ist. Bei der zweiten Variante können bestimmte Fahrzeuge auf Antrag ein
steuerbefreites Kennzeichen erhalten. Dafür muss vom Fahrzeughalter
nachgewiesen werden, dass ein solches Fahrzeug ausschließlich für
bestimmte Zwecke verwendet wird.
Auch diese Fahrzeuge erhalten in der Regel bei der Zulassung ein grünes
Kennzeichen. Der Antrag auf Erteilung eines steuerbefreiten Kennzeichens
muss in diesem Fall auch bei der örtlichen Zulassungsbehörde gestellt
werden, welche den Antrag zur Entscheidung an ein Zollamt weiterleiten
wird. Es handelt sich insbesondere um Zugmaschinen der Land- oder
Forstwirtschaft, Zugmaschinen sowie deren Anhänger zur Milchbeförderung
sowie Fahrzeuge zur Krankenbeförderung und im Rettungsdienst, für die
diese gesetzlichen Regelungen zutreffen. Ebenfalls unter diese
Bestimmungen fallen Fahrzeuge im Personenbeförderungsdienst mit
höchstens 9 Sitzplätzen und Fahrzeuge zum Einsatz im kombinierten
Verkehr Straße, See, Schiene. Immer dann, wenn die Voraussetzungen zur
Erteilung eines steuerbefreiten Kennzeichens nicht mehr vorliegen, kann
eine Kraftfahrzeugsteuer durch das Finanzamt festgesetzt werden. Das
grüne Kennzeichen wird dann ab diesem Zeitpunkt sofort ungültig und muss
alsbald durch ein schwarzes Kennzeichen ersetzt werden.
Wer für sein Fahrzeug ein steuerbefreites Kennzeichen beantragen möchte,
muss neben einem gültigen Personalausweis die Zulassungsbescheinigung,
bei älteren Fahrzeugen Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, sowie einen
gültigen Hauptuntersuchungsbericht vorlegen. Das steuerbefreite
Kennzeichen kann auch in Vertretung beantragt werden, in diesem Fall ist
die Vorlage des Personalausweises des Antragstellers samt einer durch
ihn ausgestellten Vollmacht vorzulegen. Handelt es sich um ein
steuerbefreites Kennzeichen für Gesellschaften, beispielsweise OHG oder
GmbH, so müssen zusätzlich eine aktuelle Gewerbeanmeldung und
Handelsregisterauszug bei Beantragung vorgelegt werden. Bei Vereinen,
welche ein Fahrzeug mit steuerbefreitem Kennzeichen nutzen möchten, ist
immer ein Handelsregisterauszug erforderlich. Wird ein steuerbefreites
Kennzeichen einem minderjährigen Antragsteller zugeordnet, so muss bei
der Antragstellung eine schriftliche Einwilligung der
Erziehungsberechtigten vorhanden sein.
Sie können grüne Nummernschilder für Ihren Traktor verwenden und allgemein als Kennzeichen für steuerbefreite Fahrzeuge in folgenden Anwendungsbereichen:
Fahrzeuge von gemeinnützigen oder Hilfsorganisationenselbstfahrende Arbeitsmaschinen, wie zum Beispiel Kräne oder Betonpumpen Anhänger mit bestimmtem Einsatzzweck:
- wie zum Beispel für Boots-Anhänger Anhänger für Segelflugzeuge, Pferde-Anhänger
- oder Hunde-Anhänger