Kennzeichen / Nummernschilder Kaufen:
Amtliches Eurokennzeichen, einzeilig
Amtliches Eurokennzeichen, einzeilig
Kfz-Kennzeichen, umgangssprachlich auch Nummernschilder genannt, sind ein verpflichtender Bestandteil für Fahrzeuge, die auf deutschen Straßen fahren wollen. Sie werden von der Kraftfahrzeug-Zulassungsstellen nach bestimmten Regeln ausgegeben und haben einen festgeschriebenen Aufbau. Grundsätzlich gelten Kfz-Kennzeichen gemeinsam mit dem Fahrzeugschein als Zulassung zum Straßenverkehr.
Der Aufbau eines Kfz-Kennzeichens
Deutsche Kfz-Kennzeichen sind immer nach demselben Muster aufgebaut. Sie bestehen dabei aus einer Kombination von Buchstaben und Zahlen. An erster Stelle stehen zwischen einem und drei Buchstaben, die zu erkennen geben, wo das Fahrzeug zugelassen wurde. Daraufhin folgen zwei Buchstaben, die als sogenannte Erkennungsbuchstaben fungieren. Danach folgen bis zu vier Nummern, die als Erkennungsnummern bekannt sind. Sowohl Erkennungsbuchstaben als auch -nummern sind von den Fahrzeughaltern frei wählbar und können bei der Registrierung des Fahrzeugs angegeben werden (sogenannte Wunschkennzeichen). Wird von diesem Recht kein Gebrauch gemacht, werden die Kennzeichen gewöhnlich nach der Reihenfolge der Registrierung vergeben. Außerdem befinden sich die sogenannte Prüfplakette (seit 2009 nur noch die der Hauptuntersuchung) und ein Dienstsiegel der lokalen Behörden auf jedem Kfz-Kennzeichen zu finden.
Sonderkennzeichen für Behörden
Neben gewöhnlichen Kfz-Kennzeichen gibt es zahlreiche verschiedene Sondermodelle, die für einen besonderen Einsatz vorgesehen sind oder aber Behörden und anderen staatlichen Diensten vorbehalten sind. Gewöhnlich erhalten alle staatlichen Behörden Kennzeichen, welche die Kennung des jeweiligen Orts und danach eine zwei bis maximal fünfstellige Nummer beinhalten. Als Faustregel gilt, dass Bürgermeister und weitere Personen oberhalb der kommunalen Verwaltungsebene die Nummern 1 bis 89 sowie alle weiteren Kennzeichen mit einer 1 an vorderster Stelle erhalten. Die Kennzeichen von Richtern beginnen mit einer 9, die der Polizei mit einer 3 oder einer 7. Darüber hinaus haben auch Landesbehörden, beispielsweise die Landespolizei, jeweils spezielle Kennzeichen. Diese bauen sich nach dem Muster Länderkennung (zum Beispiel BBL für Brandenburg), Ziffer (zum Beispiel 4 für Innenministerium) und einer nach dem oben genannten System vergebenen zwei- bis fünfstelligen Zahl. Auf nicht-staatlicher Ebene existieren außerdem Saisonkennzeichen, Wechselkennzeichen, Kennzeichen für historische Fahrzeuge und sogenannte „Rote Kennzeichen“, die auch als Überführungskennzeichen bekannt sind.
Kosten für ein Kfz-Kennzeichen
Für die Zulassung eines Kfz-Kennzeichens fallen gewöhnlich Gebühren von 20 bis 30 Euro an. Der staatlich vorgeschlagene Preis liegt bei 26,80 Euro, dieser kann allerdings je nach Zulassungsstelle variieren. Sonderkennzeichen können oftmals teurer sein. Darüber hinaus müssen Autofahrer beachten, dass sie die Kennzeichen selbst kaufen müssen. Diese kosten zwischen 10 und 30 Euro.